Elektronisches Geld
Neben dem Geld der Zentralbank und dem Buchgeld ist elektronisches Geld, das zu Beginn auch Cybergeld oder digitales Geld genannt wurde, die dritte Erscheinungsform des Geldes, die erst vor relativ kurzer Zeit aufgekommen ist.
Elektronisches Geld, oder E-Geld, ist jedoch nicht zu verwechseln mit elektronischen Zugangsverfahren zu Bankeinlagen. Nachstehend die Definition von E-Geld gemäß E-Geld-Richtlinie 2000/46 EG:
„ein monetärer Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der
- auf einem Datenträger gespeichert ist,
- gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert,
- von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.“
Elektronisches Geld kommt als Kartengeld oder Netzgeld vor. Kartengeld wird für in Form der Geldkarte für Kleinstbeträge an Automaten eingesetzt. Netzgeld wird verbreitet über Kreditkarten, Nachnahme, Lastschrift und Rechnung genutzt. Ein klassisches Beispiel hierfür ist PayPal.