Zahlungsmittel

Mit einem Zahlungs- oder auch Tauschmittel übergibt der Käufer einem Verkäufer ein Objekt oder erwerbbares Recht zum Erwerb von Dienstleistungen oder Waren.

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Als Tauschmittel wurden beispielsweise Gegenstände von gewissem Wert (wie Waffen oder Kunstobjekte), Substanzen oder Metalle mit zumindest entsprechendem Gegenwert eingesetzt. So dienten als Tauschmittel häufig Substanzen wie Salz oder Gewürze, Bronze-Gerätegeld oder Edelmetalle, Vieh und Felle oder, in Regionen der Südsee, oft Kauri-Schnecken, Muscheln und sogar Frauen.

Erst viel später wurden andere Zahlungsmittel entwickelt, und gerade modernere Finanzenthemen wie Kreditfromen oder Beamtendarlehen waren noch nicht bekannt.

Aus praktischen Gründen ist man nach und nach auf Zahlungsmittel ohne materiellen Wert, wie z.B. bunt bedrucktes Papier (Colonial Script) oder das Kerbholz umgestiegen.

In Deutschland hat man bis 1914 die Kurantmünzen allgemein als Zahlungsmittel akzeptiert. Unedle Münzen, Scheidemünzen und Scheine (Bargeld) sind heutzutage allgemein übliches Zahlungsmittel. Parallel hierzu gibt es eine Reihe von elektronischen Zahlungssystemen, die teilweise kartengestützt sind oder ausschließlich per Computer funktionieren (Überweisungen, o.ä.). Dieser unbare Zahlungsverkehr basiert auf dem sogenannten Buchgeld.